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Wernauer Bürgermeisterwahl beschäftigt den Verwaltungsgerichtshof

Der abgelehnte Bewerber Thomas Nitzsch hält an seiner Klage gegen das Wahlergebnis fest – und beantragt die Berufung zuzulassen.

Christiane Krieger wird bis einer Entscheidung des VGH bestellte Bürgermeisterin von Wernau bleiben. Foto: Ines Rudel

WERNAU. Auf ihre offizielle Amtseinsetzung als Bürgermeisterin von Wernau wird Christiane Krieger weiterhin warten müssen: Das Klageverfahren gegen das Ergebnis des Urnengangs, das der abgelehnte Bewerber Thomas Nitsch angestrengt hat, findet seine Fortsetzung vor dem Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH). Nitsch hat dort einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen lassen. Zudem strebt er ein Wiederaufnahmeverfahren an, was im Falle eines Erfolgs dazu führen würde, dass die ganze Geschichte neu aufgerollt werden müsste

Es wird mindestens noch ein weiteres halbes Jahr dauern

Dem VGH liegt ...

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