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Kirchheim verbietet Feuerwerk in der Altstadt

Um die historischen Fachwerkhäuser zu schützen, dürfen in der Ortsmitte keine Feuerwerkskörper gezündet werden.

Schild vor dem Kirchheimer Rathaus zum Feuerwerksverbot in der Innenstadt. Foto: Stadt Kirchheim unter Teck

KIRCHHEIM. Mit dem Jahreswechsel naht die Zeit der Feuerwerke und Böller. In der historischen Innenstadt von Kirchheim bleibt das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jedoch verboten. Der Schutz der wertvollen Fachwerkhäuser und die Vermeidung von Bränden haben oberste Priorität. Das Verbot gilt innerhalb des Alleenrings sowie in unmittelbarer Nähe von Fachwerkgebäuden außerhalb der Altstadt.

Die Regelung stützt sich auf die erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz, die das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe ...

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