Firmenblog

Meldepflicht für Kassensysteme ab 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2020 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, ihre Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, kurz TSE auszustatten. Damit sollen Manipulationen vermieden und eine ordnungsgemäße Kassenführung sichergestellt werden. Im Klartext heißt das, Steuerbetrug soll effektiver bekämpft werden: Meldepflicht für elektronische Registrierkassen

Ab 1. Januar müssen Kassensysteme beim Finanzamt angemeldet werden. Foto: phonlamaiphoto - stock.adobe.com
Das Elektronische Mitteilungsverfahren Foto: Stockfotos-MG - stock.adobe.com
Die ETL BCV Steuerberatung ist ein verlässlicher Partner für alle steuerlichen Angelegenheiten. Foto: pm
Matthias Loser, Daniel Wegenast und Firmengründer Wolfgang Vockensohn (von links) Foto: pm
Der Firmensitz in Bad Urach Foto: pm
Hier werden die Mandanten beraten. Foto: pm
Herzlich willkommen bei ETL BCV in Bad Urach Foto: pm

BAD URACH. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen, diese bei der Finanzverwaltung anmelden. Dabei sind spezifische Informationen zu den verwendeten Systemen zu übermitteln, darunter Modell, Seriennummer und Softwareversion. Die Meldepflicht gilt sowohl für Neugeräte als auch für bereits im Einsatz befindliche Systeme. Ab dem neuen Jahr wird auch das elektronische Mitteilungsverfahren über ELSTER zur Verfügung stehen, was zu einer Vereinfachung der Meldung beitragen soll. Um die neuen Anforderungen zu erfüllen, sollten Unternehmen frühzeitig ihre Kassensysteme überprüfen und gegebenenfalls auf den neuesten Stand bringen. Dies kann die Anschaffung neuer Hardware oder Software sowie die Schulung der Mitarbeiter umfassen. Zudem ist es ratsam, sich rechtzeitig bei der zuständigen Finanzbehörde über die genauen Meldeanforderungen zu informieren.

Partner für alle steuerlichen Angelegenheiten

Inmitten dieser regulatorischen Änderungen bietet die Steuerberatung ETL BCV in Bad Urach umfassende Unterstützung und Expertise. Mit einem breiten Spektrum an Dienstleistungen und einem engagierten Team steht die Kanzlei ihren Mandanten bei allen steuerlichen Fragen und Herausforderungen zur Seite. Im Hintergrund der Steuerberatungs-Kanzlei BCV in Bad Urach agiert die Steuerberatungsgesellschaft ETL. Die Zugehörigkeit zur ETL-Gruppe bietet den Vorteil, im Fall der Fälle auch auf andere Fachrichtungen, wie den ETL-Rechtsanwälten, -Wirtschaftsprüfern, -Unternehmens- und -Finanzberatern zurückzugreifen.

ETL BCV legt großen Wert auf eine persönliche und individuelle Beratung. Die Kanzlei unterstützt ihre Mandanten, vorwiegend kleine und mittelständische Unternehmen, Handwerker und Gastronomen, nicht nur bei der Meldung der Kassensysteme an die Finanzverwaltung, sondern bietet auch umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und betriebswirtschaftliche Beratung. Durch die enge Zusammenarbeit mit den Mandanten wird sichergestellt, dass alle steuerlichen Verpflichtungen effizient und fristgerecht erfüllt werden.

Erfahrung und Kompetenz

Das Team von ETL BCV zeichnet sich durch hohe Fachkompetenz und langjährige Erfahrung aus. Ein wichtiges Ereignis in der jüngsten Geschichte der Kanzlei ist der Wechsel an der Führungsspitze. Mit Daniel Wegenast tritt ein neuer Partner in die Steuerberatungskanzlei zum 1. Januar ein. Damit ist er der zweite Partner neben seinem Steuerberatungskollegen Matthias Loser. Der erfahrene Steuerberater Wegenast tritt damit auch in die Fußstapfen von Wolfgang Vockensohn, der 1987 die Kanzlei gründete. Damit ist Wolfgang Vockensohn aber keines Weges von der Steuerberatungs-Bühne verschwunden. Er wird der Kanzlei weiterhin beratend zur Verfügung stehen.

Die Übergabe an den neuen Partner markiert den nächsten Abschnitt in der Firmengeschichte und bringt frischen Wind in die Kanzlei. Mit dem Eintritt von Wegenast setzt ETL BCV auf eine Kombination aus bewährter Erfahrung und neuen Impulsen. Mit dem Blick in die Zukunft setzt ETL BCV auf kontinuierliche Weiterbildung und den Einsatz modernster Technologien. Die Digitalisierung spielt eine zentrale Rolle in der Kanzlei, um Prozesse zu optimieren und den Service für die Mandanten noch effizienter zu gestalten. Mit dem Label „DATEV Digitale Kanzlei“, das an Kanzleien verliehen wird, die eine hohe Digitalisierungsquote in ihrer Arbeitsweise erreichen, wurde ETL BCV in diesem Jahr bereits zum fünften Mal ausgezeichnet. Das gesamte Team ist stets auf dem neuesten Stand der steuerlichen Gesetzgebung und nutzt sein umfangreiches Wissen, um individuelle Lösungen für ihre Mandanten zu finden. Dabei legen sie großen Wert auf eine transparente und verständliche Kommunikation, um sicherzustellen, dass alle Mandanten die komplexen steuerlichen Zusammenhänge nachvollziehen können.

Die Anforderungen zur Meldung der Kassensysteme an die Finanzverwaltung stellen Unternehmen vor neue Aufgaben. Mit der Unterstützung von erfahrenen Steuerberatern wie ETL BCV können diese Herausforderungen erfolgreich gemeistert werden. Die Kanzlei bietet fachkundige Beratung und umfassende Dienstleistungen wie auch eine zukunftsorientierte Ausrichtung, die den Mandanten zugutekommt.

Für das Jahr 2025 können sich engagierte junge Menschen für eine Ausbildung als Steuerfachangestellter oder für ein Duales Studium Steuern und Prüfungswesen bewerben.

Html1

Zur Startseite