(pm) Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg hat neueste Informationen über Ausnahmeregelungen für die Nutzung von Stilllegungsflächen 2006. Mitgeteilt wird: Die EU-Kommission hat das Anliegen des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, die Nutzung des Aufwuchses von Stilllegungsflächen zur Viehfütterung ohne Verlust der Betriebsprämie in von der Trockenheit geschädigten Regionen, zugelassen. Das Ministerium ist bereits Mitte Juli über das Bundeslandwirtschaftsministerium an die EU-Kommission herangetreten, diese Ausnahmeregelung zur Nutzung der ...
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