NTZ+ Nürtingen

Kein gesamtstädtisches Konzept für Lärmschutz

Stadt arbeitet an einem Lärmaktionsplan – Private Schallmauern müssen vorher vom Stadtbauamt genehmigt werden

An einer viel befahrenen Straße zu wohnen ist nicht vergnüglich. Bei vielen Anwohnern ist die Sehnsucht groß, den Verkehrslärm einfach auszublenden, das Grundstück vielleicht mit einer Mauer gegen Geräusche abzuschotten. Doch was ist erlaubt?

NÜRTINGEN. Straßenverkehr, Flugzeuge, des Nachbarn Rasenmäher, laute Musik – Lärm kann viele Ursachen haben. Eine generelle Regelung zum Schutz vor Straßenverkehrslärm gibt es allerdings in Deutschland nicht. Lediglich Einzelverordnungen regeln den Schutz vor Lärmbelästigung. So gibt es Verordnungen gegen Baulärm oder die Geräuschkulisse von Gaststätten. ...

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