NTZ+ Nürtingen
Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen stellt den Lärmaktionsplan auf die vierte Runde um
Mehrere Änderungen gelten nicht nur in Nürtingen, sondern auch in Frickenhausen, Großbettlingen, Oberboihingen, Unterensingen und Wolfschlugen. Die Dezibel-Schwellenwerte, ab denen nun eine Handlungspflicht besteht, werden weiter nach unten gesetzt.
NÜRTINGEN. Die Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen, bestehend aus der Stadt Nürtingen und den Gemeinden Frickenhausen, Großbettlingen, Oberboihingen, Unterensingen und Wolfschlugen, gibt bekannt, dass sie die laufende Lärmaktionsplanung von der dritten auf die vierte Runde umstellen wird. Diese Entscheidung erfolgt aufgrund der neuesten EU-rechtlichen Vorgaben und den Regelungen des neuen „Kooperationserlass Lärmaktionsplanung“ vom 8. Februar 2023, mit dem Ziel, den Schutz vor Verkehrslärm in Baden-Württemberg weiter zu verbessern und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen.
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