Wendlingen

Fallen die Gewichtsbeschränkungen für Bürgerbusse?

Der Bundestagsabgeordnete Matthias Gastel hat beim Verkehrsministerium nachgefragt: Eine neue EU-Richtlinie könnte die Gewichtsobergrenze kippen.

Die Gewichtsgrenzen für E-Bürgerbusse könnten angehoben werden. Foto: NZ-Archiv

WENDLINGEN. Erst kürzlich hatte sich der Wendlinger Gemeinderat von seinem Plan verabschiedet, einen elektrisch angetriebenen Bürgerbus zu kaufen. Der Grund: beim von der Stadt getesteten Modell hatte der Hersteller fehlerhafte Angaben zum Gesamtgewicht und zur Achslast gemacht, dadurch hätten im E-Bürgerbus weniger Fahrgäste transportiert werden können als eigentlich vorgesehen. Mit nur sieben Fahrgästen wäre das Fahrzeug nicht mehr förderfähig gewesen. Das war beim Testbetrieb im November zunächst nicht aufgefallen. Erst beim Nachwiegen sei eine erhebliche Diskrepanz zu den in den Verkaufsdaten angegebenen zulässigen Höchstgewichten festgestellt worden (wir berichteten). Stattdessen will sich die Stadt nun nach einem Modell mit Verbrennungsmotor umschauen.

Das rief den Nürtinger Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel (Grüne) auf den Plan, der Anfang September an der Mitgliederversammlung des Vereins „Pro Bürgerbus Baden-Württemberg“ in Wendlingen als Redner teilnahm.

Auch dort wurde das Thema des hohen Gewichts der Fahrzeuge thematisiert. „Ich hatte vor Ort zugesagt, mich in der Sache ans Bundesverkehrsministerium zu wenden“, so der Abgeordnete. Das Ministerium hat dem Abgeordneten geantwortet. „Inzwischen scheint Bewegung in dieses Anliegen gekommen zu sein“, so Gastel. Denn aus der Antwort, die unserer Redaktion vorliegt, geht hervor, dass die Bundesregierung sich auf EU-Ebene dafür einsetzt, die Gewichtsbeschränkung bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben auch für den Personenverkehr heraufzusetzen. Im Güterverkehr ist dies bereits so geregelt. In der Antwort des Ministeriums steht weiter: „Sollte die Richtlinie vom europäischen Gesetzgeber so beschlossen werden, könnten auch Bürgerbusse bis 4,25 Tonnen, die mit alternativen Kraftstoffen angetrieben werden, mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden.“

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