Wendlingen

Fundsachen werden von der Stadt Wendlingen im Internet versteigert

WENDLINGEN. Die Stadt Wendlingen veranstaltet wieder eine Fundsachenversteigerung und zwar im Internet. Die Fundgegenstände können vom 31. August bis zum 27. September unter dem Link auf der städtischen Homepage www.wendlingen.de oder direkt unter www.sonderauktionen.net besichtigt werden. Schnäppchenjäger haben damit die Möglichkeit, sich im Vorfeld in Ruhe von zu Hause die Fundgegenstände anzuschauen.

Die Versteigerung selbst beginnt am Donnerstag, 28. September, um 17 Uhr und dauert circa zehn Tage. Wie das Ersteigern funktioniert, kann im Internet nachgelesen werden. Für die Fundsachen werden Mindest- und Höchstgebote abgegeben, wobei sich die Preise mit jedem Tag, mit dem das Versteigerungsende näher rückt, verringern und sich so dem Mindestgebot nähern.

Wer sich für einen Fundgegenstand interessiert hat dann zwei Möglichkeiten: zum tagesaktuellen Preis sofort kaufen oder abwarten, natürlich mit dem Risiko, dass ein anderer Bieter schneller ist.

Ein weiterer Unterschied zu manch anderen Verkaufsplattformen ist, dass nur die ersteigerten Artikel mit Versandkosten wie Schmuck, Handys direkt gegen Vorabüberweisung von der Firma GMS aus Schüttorf versendet werden. Alle anderen sperrigen Artikel wie Fahrräder müssen bei der Stadt Wendlingen gegen Barzahlung der Ersteigerungsgebühr und vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon (07024) 943-0, am Dienstag, 17. Oktober, von 14 bis 18 Uhr oder am Dienstag, 24. Oktober, von 14 bis 18 Uhr, in der Tiefgarage des Rathauses abgeholt werden.

Zur Versteigerung kommen solche Dinge, die zwischen der letzten Fundsachenversteigerung im Mai 2022 und vor mehr als sechs Monaten beim Fundbüro der Stadt Wendlingen abgegeben wurden, und der jeweilige Verlierer sich nicht gemeldet hat und auch der Finder verzichtet hat, den Fund zu erwerben.

Wer glaubt, im Internet Dinge erkannt zu haben, die er verloren hat kann sich beim Bürgerbüro der Stadt Wendlingen bis zum Beginn der Versteigerung am 28. September melden. Allerdings muss der Nachweis des Eigentums erbracht werden. Hat die Versteigerung begonnen, kann kein Eigentum mehr an den Gegenständen reklamiert werden.

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