NTZ+ Wendlingen
Gemeinde verteidigt Standort
Nach Berufung am Oberlandesgericht setzt Gemeinde Oberboihingen auf ergänzendes Planverfahren – Enteignung sei rechtmäßig
Schon seit geraumer Zeit zieht sich die Planung des Neubaus für das Kinderhaus Warnenberg in die Länge. Den Beschluss auf Enteignung hatte das Landgericht wegen Abwägungsfehler für unwirksam erklärt, worauf die Gemeinde Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt hat. Um das Enteignungsverfahren fortzusetzen, hat sie jetzt das planergänzende Verfahren rückwirkend in Kraft gesetzt.
OBERBOIHINGEN. In der jetzigen Sitzung hat der Gemeinderat das planergänzende Verfahren zum Bebauungsplan Schul- und Sportbereich Warnenberg (2. Änderung) per Satzung beschlossen und rückwirkend zum 27. September 2012 ...
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