NTZ+ Wendlingen

Landtag lehnt Petition der Streuobstwiesenbesitzer in Wendlingen ab

Ernüchterung bei der Interessengemeinschaft Streuobstwiesen Wendlingen nach der Entscheidung. Das Vorgehen des Landratsamts wird von der Landesregierung als sinnvoll erachtet.

Der Landtag betont bei seiner Entscheidung, dass Pflasterungen, versiegelte Terrassen, Einfriedungen, feste Grillstellen und Freisitze, dauerhafte Lagerstätten sowie sonstige bauliche Anlagen nichts im Natur- und Landschaftsschutzgebiet zu suchen haben. Foto: Just

WENDLINGEN. Der Brief mit der Ablehnung flatterte noch vor Weihnachten Hermann Sommer, einem der Initiatoren der Interessengemeinschaft Streuobstwiesen, ins Haus. Das Ergebnis: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden“, was in aller Kürze bedeutet: die Bitte der Interessengemeinschaft, mit der die betroffenen Stücklesbesitzer gehofft hatten, dass das Landratsamt in Esslingen von der Beseitigung von illegal gebauten und erweiterten Hütten sowie Gärten und weiteren Anlagen absieht, wurde abgeschlagen. Bei seiner Entscheidung war der Landtag am 14. Dezember der ...

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