NTZ+ Wendlingen

Wendlingen erhebt künftig neue Grundsteuer

Während land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zum 1. Januar 2025 nicht mehr besteuert werden, müssen Eigentümer von unbebautem Grund tiefer in die Tasche greifen.

Eigentümer von Grundstücken können nun selbst berechnen, was sie ab 1. Januar 2025 an Grundsteuer berappen müssen. Foto: jd-photodesign - Fotolia

WENDLINGEN. Jetzt stehen die Hebesätze für die Grundsteuer für Wendlingen fest. Bereits in der September-Sitzung war die neu berechnete Grundsteuer-Erhebung Thema im Gemeinderat. Damals hatte man ganz bewusst noch keinen Beschluss über die Hebesätze gefasst, sondern wollte erst einen offenen Austausch zwischen Gemeinderat und Verwaltung abwarten. Danach hatte der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, nochmals bei der Grundsteuer B (private und gewerbliche Grundstücke) zu rechnen.

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