NTZ+ Wendlingen
Wernau verbietet Grabsteine aus Kinderarbeit
Gemeinderat stimmt für die Satzungsänderung – Steinmetze müssen künftig Nachweis erbringen
WERNAU (sys). Grabsteine, die in ausbeuterischer Kinderarbeit entstanden sind, dürfen künftig auf den städtischen Friedhöfen nicht mehr verwendet werden. Steinmetze müssen in Zukunft durch Nachweis belegen, dass ihr Stein „ohne Einsatz schlimmster Formen der Kinderarbeit“ geschlagen und bearbeitet wurde. Der Wernauer Gemeinderat befürwortete einstimmig eine entsprechende Änderung der Friedhofssatzung.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Sieler hatte im April dieses Jahres in einem Antrag gefordert, auf den städtischen Friedhöfen nur noch Grabsteine zuzulassen, die ohne ausbeuterische ...
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