Leserbriefe

CDU kritisiert Wahlrecht

Peter Främke, Neckartailfingen. Zum Artikel „Wahlrecht nicht hinnehmbar“ vom 25. Februar.

Mit Recht kritisiert die CDU das jetzt gültige Wahlrecht für den neuen Bundestag, mit dem die Anzahl der Sitze auf 630 reduziert wird – von 734 bisher. Die Begrenzung ist gut so, aber es gibt auch Kritik, denn die Bedeutung der Erststimmen, mit denen Kandidaten aus den Wahlkreisen direkt gewählt werden, wurde auch geändert, offensichtlich gravierend. Wie Jörg Nauke am Fall des CDU-Kandidaten Mörseburg schildert, ist ein Direkt-Wahlsieg kein Freifahrtschein in den Bundestag mehr. Das betrifft viele Direkt-Wahlsieger von CDU/CSU, aber auch von anderen Parteien. Kritik ist durchaus angebracht, denn diese Kandidaten sind bei ihren Wählern persönlich bekannt, demokratisch gewählt und damit echte Volks-Vertreter, die vorrangig in den Bundestag gehören anstelle der Personen auf den vorgegebenen Partei-Listen. Allerdings gibt es im Wahlrecht auch noch die Fünf-Prozent-Hürde, die anderen Parteien massive Vorteile bringt und ihnen Sitze beschert, für die sie gar nicht gewählt wurden. Wahl-Verlierer sind BSW mit 4,972 Prozent, FDP mit 4,33 Prozent und die Klein-Parteien als Sonstige mit 4,44 Prozent. Diese haben zusammen 13,74 Prozent mit insgesamt 6,8 Millionen Wählern. Alles Menschen, die weder CDU noch die anderen Sieger-Parteien gewählt haben. Dafür gibt es rechnerisch 87 Bundestags-Sitze für eigene Volksvertreter. Aber wegen der Fünf-Prozent-Hürde bleiben diese 87 Sitze frei – oder doch nicht? Nein, denn die freien Sitze werden an die Sieger verschenkt. Wie kann das geschehen? Das Wahl-Endergebnis zeigt es. Wahlsieger ist die CDU/CSU mit 28,52 Prozent und 14,2 Millionen eigenen Wählern. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf 180 Sitze von insgesamt 630. Aber bei der offiziellen Sitzverteilung stehen 208 Sitze für die CDU – also ein Plus von 28 Sitzen, für die es gar keine eigenen Wähler gibt. Damit steigt das CDU/CSU -Wahlergebnis nach Sitzen auf 33 Prozent. Ist das Demokratie?

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