Leserbriefe

Der Investor und die Konsequenzen

Fritz Eisele, Nürtingen-Hardt. Zum Leserbrief „Halbwahrheiten der Bürgerinitiative“ vom 22. September muss ich, auch im Namen der Bürgerinitiative „Nürtingen am Neckar“, die angeblichen „Halbwahrheiten“ aufklären. Es ist mir bekannt, dass zwei Nürtinger Handwerksunternehmer aus der Baubranche Herrn Neveling auf die Idee brachten, ein Hotel am Neckar zu bauen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Nicht ich oder die BI liefen Sturm gegen diese Pläne, sondern die 4701 Bürger, die im Bürgerbegehren gegen den Verkauf der Grundstücke zum Bau eines Hotels gestimmt haben. Das Bürgerbegehren ist zwischenzeitlich vollständig erfüllt und der Verkaufsbeschluss ist aufgehoben. Mit dem Beschluss vom 11. September des Gemeinderats ist auch klargestellt, dass die städtebauliche Nutzung der Grundstücke zum Bau eines Hotels vom Tisch ist. Die Hotelpläne wurden am 19. Juni 2017 erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt. Die anwesenden Bürger waren ausschließlich gegen diese Pläne.

Die Aussage von Herrn Neveling war damals, dass er den Bürgern etwas zurückgeben wolle, ein Hotel unter 90 Zimmern aber nicht lukrativ sei. Einige man sich nicht, wolle er seinen Antrag zurückziehen, ist im Protokoll der Stadt vom 3. Juli 2017 nachzulesen. Ende 2017 fand auf Initiative von Herrn Neveling ein Gespräch in Reutlingen und bei der Stadt mit den drei Fraktionen SPD, NT14, Nürtinger Liste/Grüne und Vertretern aus der Bürgerschaft statt (Protokoll vom 31. Januar). Auf die vonseiten der Gemeinderäte gewünschte Reduzierung des Komplexes auf maximal 50 bis 60 Zimmer äußerte Herr Neveling, wenn man von der Vorstellung nicht abrücke, werde das Projekt nicht realisiert.

Warum hat er seine zweimalig angedrohten Konsequenzen nicht längst gezogen? Dies wäre die Chance, einen Architekten- oder Investorenwettbewerb durchzuführen, damit endlich auch alternative städtebauliche Nutzungskonzepte für diesen sensiblen Uferbereich erarbeitet werden könnten. Die von Anfang an vertretene Position der BI für ein kleines Familienhotel in einem der Punkthäuser mit Gastronomie und Bewirtschaftung eines Biergartens hat sich bis heute nicht geändert. Bei jeder Bebauung entlang der Neckarstraße muss der Hochwasserschutz nach hinten an die Bebauung rücken, damit ein großzügiger Uferbereich erhalten bleibt. Dort kann dann auch der saisonale Betrieb eines Biergartens in unmittelbarer Verbindung zum Neckar ermöglicht werden. Eine Hotelterrasse im ersten Stock über Stellplätzen kann man nicht als „Biergarten“ bezeichnen. So viel zu den „Halbwahrheiten“ und den nur von wirtschaftlichen Interessen getriebenen Vorstellungen des Investors.

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