Leserbriefe

Grundsteuerreform rückgängig machen

Petra Göhler, Nürtingen. Zum Artikel „Hagel: Grundsteuerreform korrigieren“ vom 24. Februar.

Mit großer Erleichterung haben wir vom Vorstoß von Herrn Hagel gelesen, Mischgrundstücke neu zu bewerten. Die CDU-Mitglieder, mit denen wir gesprochen haben, und auch unser neuer Bundestagsabgeordnete Herr Hiller, teilen unsere Kritik am Landesgrundsteuergesetz. Der Ball liegt aber bei der CDU Baden-Württemberg. Die Grundsteuerreform führte bei vielen Betroffenen zu einem Vertrauensbruch in die politischen Institutionen. Wie konnten zwei „demokratische Parteien der Mitte“ mit so viel Vorbereitungszeit ein derart ungerechtes Gesetz verabschieden? Es gab bereits sehr früh laute Kritik an der Grundsteuerreform, die leider auch von der CDU-BW ignoriert wurde. Der Zorn ist groß und zum Glück ist die Landtagswahl noch ein Jahr hin. Man kann sich nicht genug beeilen, diese Regelung in ihren Auswirkungen zumindest abzumildern. Für extrem große Grundstücke, wie sie fast nur in den Randlagen vorkommen, gibt es die Möglichkeit, durch ein Gutachten eine erhebliche Reduktion der Grundsteuer zu erreichen. Exzellente Wohngebiete profitieren von zu niedrigen Bodenrichtwerten, weil die Grundstücke häufig vererbt statt verkauft werden, was den Bodenrichtwert tendenziell senkt. Nürtingens Innenstadt hat einen vergleichsweise hohen Bodenrichtwert und viele alte Häuser mit Gärten. Die Gutachtervorprüfung weist in der Regel auch einen Abschlag aus. Allerdings muss dieser Abschlag gemäß Landesgrundsteuergesetz über 30 Prozent liegen, um angerechnet zu werden, was nur sehr große Grundstücke erreichen. Somit erhält kaum einer eine Ermäßigung. Eine schnelle, unbürokratische Abmilderung wäre die bedingungslose Anerkennung der relativ kostengünstigen Gutachtervorprüfung durch das Finanzamt. Allerdings sollten die Abschläge für unbebautes Land höher sein. Bisher entscheidet die Vorprüfung nur, ob man sich bei Überschreitung der 30-Prozent-Hürde durch ein viel teureres anschließendes Gutachten einen Abschlag erkaufen darf. Ein Schuft, wer Böses dabei denkt!

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