Leserbriefe

Recht auf Unversehrtheit im Wald

Axel Krämer, Nürtingen. Zum Artikel „Bank-Raub im Wald?“ vom 27. November.

Eine komische Welt, in der wir da leben. Wenn Hinsetzten im Wald zur tödlichen Gefahr wird oder besser gesagt der Verletzte sein Recht einklagt. Sein Recht auf Unversehrtheit beim Sitzen auf einer frei zugänglichen Bank im Wald. Sein Recht wird durch die „Verkehrssicherungspflicht“ des Waldbesitzers ermöglicht. Nicht nur dort greift sie, sondern auch auf Gehwegen. Und bei Bänken im Wald offensichtlich auch. Kurz kommt mir der Gedanke, hier einem Schildbürgerstreich aufgesessen zu sein. Manchmal wirkt es wie ein Schildbürgerstreich, wenn unser Staat und unsere Rechtsprechung die grundsätzliche Unverletzbarkeit im Leben betonen. Für mich ist hier die Grenze überschritten. Ich wünsche mir eine Bank zum Sitzen und nehme im Winter meine Handschuhe oder ein Sitzkissen mit.

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