Helmut Weber, Aichtal. Zum Artikel „Gaspreise sinken für Millionen Kunden“ vom 2. Dezember. Wucher ist ein Rechtsgeschäft, das gegen gute Sitten verstößt und daher gemäß BGB nichtig ist. Nun lässt sich verbrauchtes Gas schlecht an den Lieferanten zurückgeben, Euros an Kunden dagegen schon eher. Eine rückwirkende Vertragsaufhebung stößt daher an Grenzen. Wenn Energieunternehmen sich also preisvergehen, kann der Vermögensausgleich als pragmatische außergerichtliche Vergleichslösung seine angenehmen Seiten haben – für Gasunternehmen. Um Gaslieferanten aus den aktuellen Schlagzeilen ihrer Wirtschaftsauffälligkeiten zu lösen, renommiert das Kartellamt mit einem Vergleich über 127 Millionen Euro Rückzahlungen an übervorteilte Kunden – wohl bewusst, dass diese Unternehmen in einem anfechtungsrelevanten Zeitraum Milliarden Gewinnaufstockungen erzielten. Der Sprecher der Energiewirtschaft erklärte dazu übrigens öffentlich vor Wochen, in gesunder spätkapitalistischer Manier der Oligarchen, dass jede Preisnahme, die der Markt hergibt, durchaus rechtens ist. Einkäufe (oder versuchte) in Konkurrenzunternehmen oder deren Übernahmen gehören dabei zur sinngemäßen Marktaufbereitung. Das Jubeln der Verbraucher darf sich also (wahrscheinlich auch künftig) in mehrfacher Hinsicht in Grenzen halten.
Sicher würde eine Rechtsverfolgung der Energielieferanten ein jahrelanges Prozedere nach sich ziehen und der Gaskunde hätte zunächst das Nachsehen. Allerdings wäre es von größerer Bedeutung, wenigstens den Fakt des Wuchers rechtskundig und rechtskräftig zu machen – ein für alle Male, um die Verantwortlichen aus ihren noch ach so sicheren politisch legitimierten Schutzräumen zu hieven, aus denen sie unser verabschiedeter Respekt, gepaart mit Faustballungen, längst entlassen hat. Der Bereicherungsabsicht, Schadensgröße, Anzahl der Geprellten, auch dem Planungsszenario wird der harmlose BGB-Wucherparagraph letztlich nicht gerecht, was zu strafrechtlichen Konsequenzen (und damit zur geistigen Umerziehung Verantwortlicher – oder besser: der Früherziehung Heranwachsender) zwingt beziehungsweise zur Reform einiger Paragraphen des Strafrechts. Geplanter Wucher ist grundsätzlich mit Betrug gleichzusetzen und ein Fall für das Strafgericht – das Privatisieren von Ressourcen dieses Landes durch Politiker übrigens nicht weniger, aber das sind schon Wahlgedanken.
Leserbriefe | 30.04.2025 - 05:00
Verhalten ist rücksichtslos
Klaus Bader, Erkenbrechtsweiler. Zum Artikel „Wenn die Steige zur illegalen Rennstrecke wird“ vom 24. April.
Als Einwohner von Erkenbrechtsweiler und direkt Betroffener kann ich mich den Neuffener Beschwerden über Motorradlärm und rücksichtsloses ...
Leserbriefe | 30.04.2025 - 05:00
Egoistische Ziele
Kurt Reinhardt, Wendlingen. Zum Artikel „Es gibt schon einen Präzedenzfall“ vom 1. April.
Wöchentlich, mitunter täglich, erscheint eine Pressemitteilung der Bürgerinitiative „Vereint gegen Fluglärm“. Schnellstens – der Leser könnte fast vermuten: ...