Leserbriefe

Vorsichtig mit Vorwürfen sein

Kurt Maurer, Wolfschlugen. Zum Leserbrief „Unmut über Grundsteuerbescheid“ vom 16. Januar.

ch kann den Unmut von Herrn Ruf durchaus nachvollziehen. Mein Grundsteuerbetrag hat sich jedoch von 444 auf 315 Euro verringert. Bereits dieser Sachverhalt ist ein Hinweis darauf, dass man mit dem Begriff der Aufkommensneutralität als Vorwurf gegenüber der Gemeinde sorgfältig umgehen sollte. Bis zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrags ist die Gemeinde außen vor, das heißt, ihr Steuerungsinstrument ist ausschließlich der Hebesatz. Wird der Begriff „aufkommensneutral“, wie von Herrn Ruf, auf den Einzelfall bezogen verstanden, müsste die Gemeinde für eben jeden Einzelfall einen individuellen Hebesatz festlegen – eine Horrorvision.

Um den Begriff der Aufkommensneutralität über alle Grundsteuerzahler in Wolfschlugen bewerten zu können, plädiere ich deshalb vielmehr dafür, dass die Gemeinde nach Vorliegen der entsprechenden Daten einen Vergleich der Einnahmen aus 2024 und 2025 gegenüber der Einwohnerschaft veröffentlicht, fein säuberlich getrennt nach Grundsteuer A, B und C.

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