Dorothea Röcker, Nürtingen. Zum Artikel „Jeder Bürgerentscheid hinterlässt Gräben“ vom 31. August. Seit mehr als einem Jahr beschäftigt uns schon das Thema „Hotel an der Neckarstraße“. OB Heirich und Teile des Gemeinderats haben sich zum Ziel gesetzt, auf den Grundstücken an der Neckarstraße ein Hotel bauen zu lassen. Die 4701 Unterschriften von Bürgern haben den geraden Weg zum Ziel blockiert und ein Bürgerentscheid hätte das Projekt komplett in Frage gestellt. Deshalb wurde die Umleitung durch den Paragrafendschungel genommen und der Verkaufsbeschluss unter bestimmten Rahmenbedingungen aufgehoben. Trotzdem war laut Protokoll der Investor immer noch im Spiel.
Nachdem die Bürgerinitiative beim Verwaltungsgericht geklagt hat, musste als Alibi eine Bürgerbeteiligung inszeniert werden und das Wort „Hotel“ wurde durch „gewerbliche Nutzung“ ersetzt. Ganz nebenbei konnte so auch der Verkaufsbeschluss vom 14. November 2017 wieder in Kraft gesetzt werden. Trotzdem spricht Herr Heirich im ganzen Interview nur von „Hotel am Neckar“. Ich war sehr erstaunt, dass im Internet für die nächste Gemeinderatssitzung der Tagesordnungspunkt 13: „Aufhebung des Verkaufsbeschlusses vom 14. November 2017“ angekündigt wird. Hat das vielleicht etwas mit dem Verwaltungsgericht zu tun?
Die Stadtverwaltung ist wohl im Paragrafendschungel im Kreis gelaufen und so haben wir jetzt ein echtes Déjà-vu. Zum zweiten Mal soll derselbe Beschluss zurückgenommen werden. Warum hat das beim ersten Mal nicht funktioniert? Der damalige Beschluss hatte so viele Rahmenbedingungen, dass zwar das Bürgerbegehren angeblich aufgehoben war, aber der Hotelinvestor trotzdem weiterplanen konnte. Solche widersprüchlichen Beschlüsse sind es, die die Stadt in zwei Lager spalten. Ein Kompromiss konnte nicht gefunden werden. Hier kann nur ein Bürgerentscheid Klarheit schaffen. Wenn man den vermeiden will, kann nur noch viel Zeit die Wunden heilen.
Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, weshalb die Bürgerbeteiligung so überstürzt auf den Weg gebracht werden soll. Was wir jetzt brauchen ist Transparenz, Klarheit und eindeutige Beschlüsse, die nicht erst interpretiert werden müssen. Die zweite Rücknahme des Verkaufsbeschlusses hat nur eine Chance, wenn sie alle diese Bedingungen erfüllt. Wenn das Grundstück nicht an den Investor verkauft werden soll, erübrigt sich jede Bürgerbeteiligung zu den verbleibenden Freiflächen. Meine Zukunftsvision ist, die Grundstücke in die Gartenschauplanung einzubeziehen, Bebauung mit Gastronomie, Biergarten und Gewerbe im Rahmen des Siegerentwurfs und der Bau eines Hotels auf einem anderen Grundstück zum Beispiel auf dem Haubergelände.
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