Landkreis Esslingen

Anklagen nach Handgranatenwurf auf Friedhof in Altbach

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklagen im Zusammenhang mit dem Wurf einer Handgranate auf dem Friedhof in Altbach im Juni 2023 und dem Angriff von Trauergästen auf den mutmaßlichen Werfer.

Der Tatort in Altbach. Foto: NZ-Archiv

ALTBACH. Nach dem Angriff auf dem Altbacher Friedhof hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen einen 23-jährigen iranischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des versuchten Mordes, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der gefährlichen Körperverletzung und des unerlaubten Ausübens der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe Anklage zum Landgericht Stuttgart erhoben.

Dem 23-jährigen Angeschuldigten, der mutmaßlich einer den Räumen Stuttgart-Zuffenhausen und Göppingen zuzuordnenden Gruppe nahestehen soll, wird zur Last gelegt, am Mittag des 9. Juni 2023 im Rahmen einer Trauerfreier auf dem Friedhof in Altbach absichtlich eine Handgranate gezündet und diese in Richtung des auf dem Vorplatz der Aussegnungshalle versammelten und ihm großenteils den Rücken zukehrenden Teils der Trauergemeinde geworfen zu haben, in deren Mitte sie explodieren sollte.

Darunter befanden sich Mitglieder oder Sympathisanten einer anderen, rivalisierenden Gruppe. Durch glückliche Umstände wurde der Sprengkörper abgelenkt und explodierte etwa 30 Meter von dem Vorplatz entfernt. Die dabei freigesetzten Stahlkugeln verletzten der mutmaßlichen Absicht des Angeschuldigten entsprechend mindestens 15 Trauergäste teils schwer.

Die zweite Anklage betrifft das anschließende Geschehen. Nach dem Wurf der Handgranate soll der 23-Jährige Angeschuldigte zu einem vor dem Friedhof auf ihn wartenden Taxi, das ihn zurück zum Bahnhof Göppingen bringen sollte, gerannt und hierbei von zahlreichen Personen der Trauergemeinde verfolgt worden sein. Noch bevor das Taxi losfahren konnte, sollen die Verfolger dieses umstellt haben.

In der Folge sollen unter anderem fünf 19 bis 21 Jahre alte Männer, davon zwei mit deutscher, zwei mit türkischer und einer mit georgischer Staatsangehörigkeit, die mutmaßlich der dem Raum Esslingen zuzuordnenden Gruppe angehören, dem 23 Jahre alten Mann noch im Taxi sitzend mehrere Faustschläge und Tritte versetzt und ihn dann aus dem Taxi gezerrt haben.

Dem auf dem Boden Liegenden sollen sie mit bedingtem Tötungsvorsatz – auch als er bereits das Bewusstsein verloren hatte – weitere Faustschläge und Fußtritte gegen den ungeschützten Kopf und Körper zugefügt und ihn schwer verletzt haben. Rettungssanitätern sollen sie mit dem Tode gedroht und diese so von Rettungsmaßnahmen abgehalten und ihre Angriffe auf den 23-Jährigen fortgesetzt haben, bis mehrere Polizeibeamte eintrafen.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen die fünf Angeschuldigten unter anderem Anklage wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen versuchten Totschlags und der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung erhoben.

Die Angeschuldigten in beiden Verfahren befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Stuttgart hat nun über die Eröffnung der Hauptverfahren und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

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