Leserbriefe

Die lange Prüfzeit macht stutzig

Dr. Walter Stahli, Nürtingen. Zum Leserbrief „Menschenrechte sind der Markenkern“ vom 26. Mai. Dass Curevac die Zulassung noch nicht beantragt hat, ist noch immer keine Entschuldigung für die „ewige“ Prüfzeit der EMA. Im Tagesschau-Bericht vom 12. Februar kann man Folgendes lesen: „Die Behörde hat das beschleunigte Prüfverfahren für das Vakzin gestartet.“ Seitdem sind schon vier Monate verstrichen. Wo bleibt denn die Beschleunigung? Nach dem gleichen Verfahren wurde auch Comirnaty von Pfizer-Biontech geprüft. Die Phase-III-Studie zu BNT162b2 begann am 27. Juli 2020 und wurde am 18. November 2020 abgeschlossen – also keine vier Monate Prüfdauer! Die am 30. November 2020 beantragte „bedingte Zulassung“ wurde von der EU-Kommission am 21. Dezember 2020 erteilt. Curevac hat am 14. April das rollende Zulassungsverfahren bei Swissmedic beantragt. So besteht die Möglichkeit, dass die Zulassung in der Schweiz vor der EMA-Beurteilung kommt.

Falls dies geschieht bin ich gespannt, wie sich die, die laut Maike Pfuderer „auf alle Seiten die Verantwortung tragen“, für die Verzögerung rechtfertigen werden. Laut Professor Karl Lauterbach „wäre die deutsche Notfallzulassung von Curevac hier extrem hilfreich“. Wenn schon Boris Palmer kein Arzt und kein Kaufmann ist, dem SPD-Gesundheitsexperten Professor Dr. Karl Lauterbach kann man in dieser Hinsicht keine Unkenntnis unterstellen.

Die Behauptung Palmers, dass der fehlende Impfstoff für zusätzliche Tote verantwortlich ist, kann doch ernsthaft nicht in Frage gestellt werden. Diese Toten hätten auch ein Recht auf Leben gehabt, und wenn ich mich nicht irre, gehört auch das Recht auf Leben zu den Menschenrechten. Oder doch nicht?

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