Leserbriefe

Faktenleck beim Faktencheck

Eugen Schnell, Nürtingen.

Am Anfang dieses Jahres gab es in vielen Städten Demos für Demokratie und gegen Rechts. Ein Auslöser für diese Demos mit Hunderttausenden Teilnehmern waren Recherchen des Fakten-Checker-Portals „Correctiv“. Es wurde von einem Geheimtreffen in der Villa Adlon berichtet, bei welchem ein Masterplan zur sogenannten „Remigration“ von in Deutschland lebenden Menschen mit Zuwanderungsgeschichte geschmiedet worden sein soll. Der an dem sogenannten Geheimtreffen mit anwesende Staatsrechtler Ulrich Vosgerau (CDU) ist mit seinem Rechtsbeistand Carsten Brennecke vor dem Landgericht Hamburg gegen die irreführende „Litigation PR“ des Correctiv-Geschäftsführer David Schraven vor Gericht gegangen. Ein Masterplan zur Vertreibung von Millionen Deutschen mit Migrationshintergrund war nach Vosgeraus Aussage nie ein Thema des Treffens gewesen. Das Landgericht Hamburg hat im Verlauf einer Unterlassungsklage am 7. Mai 2024 dem Correctivgeschäftsführer David Schraven untersagt, öffentlich zu behaupten, dass das Gericht bestätigt habe, dass die Kernaussage des Correctiv-Artikels eine „prozessuale Wahrheit“ sei. Vorausgegangen war diesem Urteil ein Interview von David Schraven mit der FAZ am 3. März. In diesem Interview hat Herr Schraven nämlich behauptet, das Landgericht Hamburg habe am 27. Februar die Kernaussagen der Recherchen von Correctiv bestätigt, was aber nicht der Fall war. Am 19. Juni 2024 teilte Ulrich Vosgeraus Anwalt auf der Plattform X mit, dass Herr Schraven das „Verbot der irreführenden Litigation PR“ anerkannt habe und somit auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 7. Mai rechtskräftig ist. Bemerkenswert ist, dass die Medienstiftung der Leipziger Sparkasse einen Tag später, also am 20. Juni, verkündete, man wolle an Correctiv einen mit 10.000 Euro dotierten Preis verleihen unter anderem wegen seiner Recherche zu den Ereignissen im Potsdamer Landhotel sowie wegen seiner herausragenden Kontrollfunktion. Ein Schuft, der ...

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