Karl Kohler, NT-Oberensingen. Zum 250. Geburtstag des großen Dichters Friedrich Hölderlin ist man in Nürtingen stolz, mit demokratischer Mehrheit den Abriss des historischen Hölderlinhauses und den Neubau auf den alten Kellern zu horrenden Kosten beschlossen zu haben. Wenn die Mehrheit recht hat, warum braucht es lauter Sonderregelungen und Ausnahmen, um die Baugenehmigung für den Neubau erteilen zu können?
Sonderwege geht man auch bei der Vergabe der Bauleistungen. Die GWN schreibt mir: „Die Grundlage für die bisher ausgeschriebenen Leistungen einschließlich des Rohbaus und für alle noch auszuschreibenden Leistungen ist selbstverständlich die VOB“ (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen). Die freihändige Vergabe sei nach Aufhebung der öffentlichen Ausschreibung erfolgt. Die Ausschreibung Anfang 2020 erfolgte nicht nach VOB. Sie war mangelhaft, weil die eingesetzten Massen, der Abgabetermin und der Baubeginn im Juni unrealistisch waren. Es sollte so wohl der Weg für die freihändige Vergabe an den Generalunternehmer geebnet werden. Wie kann diese Art der freihändigen Vergabe zulässig sein? Das Angebot des Generalunternehmers ist um l,3 Millionen Euro höher als die Kostenberechnung des Architekten. Hat der Architekt zu geringe Kosten angesetzt oder hat der Generalunternehmer die Kalkulation ohne Wettbewerb ausgenutzt? Auch noch nicht geklärt ist, wie viel Quadratmeter der Neubau wirklich bringt: 30 Quadratmeter wie im Baugesuch oder 150 Quadratmeter wie der Oberbürgermeister öffentlich verkündete.
Für weitere Leistungen wie Dachdeckung, Türen, Fenster, Sonnenschutz, Fassade und den gesamten Innenausbau liegen noch keine Angebote vor. Kommen hier Baukosten über zehn Millionen Euro zusammen? Entgegen der Zusage, es kommen alle Kosten auf den Tisch, wurde bereits mit der Ausführung begonnen. Das Projekt soll unumkehrbar gemacht werden, bevor die tatsächlichen Kosten bekannt sind und durch das Regierungspräsidium geklärt ist, ob bei der Vergabe alles rechtens war.
Leserbriefe | 21.12.2024 - 05:00
Billiger Wahlklamauk fürs Fernsehen
Herbert Schölch-Heimgärtner, Neuffen. Zum Artikel „Robert Habeck sagt TV-Duell mit Alice Weidel ab“ vom 19. Dezember.
Als wären die Zeiten nicht schon schlimm genug, planen ARD und ZDF nun ein derart geschmackloses Wahltheater, wollen Scholz und Merz ...
Leserbriefe | 21.12.2024 - 05:00
Unterlassene Hilfeleistung?
Olaf Gremmel, Nürtingen.
Freitagvormittag. Du bist 84 Jahre und beim Urologen. Dort bekommst du vom Arzt einen Blasenkatheter gesetzt. Was du nicht bekommst, ist ein Urinbeutel. Dafür aber ein Rezept für selbigen. Damit gehst du zur Apotheke, die dir ...