Leserbriefe

Mehr Beschwerden über Tedgo Neu

Hans-Joachim Beermann, Nürtingen. Zum Artikel „So viele Beschwerden gibt es über Tedgo neu“ vom 14. September.

Über die Abflugroute „Tedgo neu“ wurde bereits genügend geschrieben und informiert. Leider sind auch wir Bewohner in Nürtingen-Roßdorf von dem Fluglärm stark betroffen – auf Einzelheiten kann beziehungsweise möchte ich verzichten.

Eindringlich möchte ich allerdings auf den am 14. September in der Nürtinger Zeitung erschienenen Artikel „So viele Beschwerden gibt es über Tedgo neu“ hinweisen.

Dort wird auf den Jahresbericht 2023 des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Lärmschutz für den Flughafen Stuttgart verwiesen, der auf der Internetseite des RPS veröffentlicht ist.

Im letzten Satz des ersten Absatzes des Artikels wird wörtlich vermerkt: „Trotz der Abflugroute Tedgo neu ist die Gesamtzahl der Fluglärmbeschwerden gesunken.“

Aus meinen langjährigen Erfahrungen als Landesbeamter läuteten bei mir hier einige Alarmglocken auf. Dies bedeutet im Umkehrschluss doch nichts anderes, als dass die Einführung der neuen Route erfolgreich war und dass – auch künftig – davon nicht abgewichen werden soll. Oder abgeschwächt zumindest, dass es keinen Grund für eine Umkehr gibt, weil so wenig Beschwerden eingingen.

Die vom Lärmschutzbeauftragen für den Flughafen Stuttgart veröffentlichten Zahlen sind sicherlich korrekt und dürften jeder Überprüfung standhalten.

Daher mein Rat beziehungsweise meine Überlegung:

Jeder vom Fluglärm betroffene Bürger hat das Recht, sich beim oben aufgeführten Lärmschutzbeauftragten zu beschweren. Davon sollte reichlich Gebrauch gemacht werden, egal mit welchem Wortlaut. Ich persönlich werde mich nicht nur einmalig, sondern häufiger beschweren. Die E-Mail-Adresse ist sehr leicht über das Internet in Erfahrung zu bringen.

Mit dieser Verfahrensweise kann vielleicht verhindert werden, dass die Jahresberichte 2024 und folgende ein wichtiges Argument für die Beibehaltung der neuen Flugroute darstellen. Bei einer entsprechenden Anzahl von Beschwerden könnte sogar das Gegenteil der Fall sein.

Da es bereits Oktober ist, wären zeitnahe Beschwerden noch im laufenden Jahr 2024 sinnvoll.

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